Organisatorisches


Rund um die therapeutische Behandlung gibt es einige organisatorische Informationen, die für Sie von Bedeutung sind.

 

Ärztliche Verordnung

Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung benötigen Sie einen ärztlichen Verordnungsschein von einem Facharzt oder Allgemeinmediziner.

Diese Verordnung ist vor Therapieantritt bei der jeweiligen Krankenkasse zu bewilligen.

In der Regel werden 10 Einheiten verschrieben, die Sie jeweils am Ende der Therapiestunde in bar bezahlen.

 

Kostenrückerstattung

Bei der Beendigung der Therapie bekommen Sie eine Gesamtrechnung, die Sie gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei ihrer Krankenkasse einreichen können.

Die Höhe der Kostenrückerstattung ihrer Krankenkasse hängt von den jeweiligen Tarifen, der Therapiedauer und Art der Behandlung ab.

 

Haben Sie eine Zusatzversicherung erkundigen Sie sich bitte, ob diese die restlichen Kosten für die therapeutische Leistung übernimmt. Bitte nehmen Sie dazu vor Therapiebeginn mit der jeweiligen Versicherung Kontakt auf.

 

Mindestpensionisten, die bei der NÖGKK krankenversichert sind, können einen Antrag an den Unterstützungsfond stellen, um eventuell die gesamten Therapiekosten zurückerstattet zu bekommen.

 

Bitte beachten Sie, dass der Antrag gleichzeitig mit der Einreichung der Bewilligung gestellt werden muss.